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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuersenkung: Änderungen für Gastronomie und Catering

Die meisten Änderungen bei der Umsatzsteuer haben Gastronomen und Caterer zu bewältigen, weil sich hier nicht nur die Höhe der Steuersätze, sondern auch der auf Speisen anzuwendende Steuersatz ändert.

Gastronomen und Caterer wurden nicht nur von der Corona-Krise besonders stark getroffen, auch die Umsatzsteuersenkung schlägt in dieser Branche mehr Wellen. Grund dafür ist, dass zwei Beschlüsse der Großen Koalition an derselben Stelle ansetzen, nämlich dem Steuersatz: Zuerst hatte die Koalition beschlossen, dass in der Gastronomie für Speisen befristet auf ein Jahr statt dem regulären der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen soll. Mit dem Konjunkturpaket wird nun dieser ermäßigte Steuersatz für ein halbes Jahr abgesenkt. Damit gibt es in der Gastronomie nun vier Zeiträume, in denen jeweils ein anderer Steuersatz gilt.

  • Vor 1. Juli 2020: Für Speisen und Getränke werden einheitlich 19 % fällig.

  • Ab 1. Juli 2020: Speisen unterliegen dem reduzierten ermäßigten Steuersatz von 5 %, Getränke dem reduzierten vollen Steuersatz von 16 %.

  • Ab 1. Januar 2021: Für Speisen gilt weiter der ermäßigte Steuersatz, jetzt aber in der normalen Höhe von 7 %, bei Getränken werden 19 % fällig.

  • Ab 1. Juli 2021: Alle Sonderregeln fallen weg und für Speisen und Getränke werden wieder einheitlich 19 % fällig.

Für die Aufteilung des Gesamtpreises von Kombiangeboten aus Speisen und Getränken (Buffets, All-Inclusive-Angebote etc.) kann der auf Getränke entfallende Anteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt werden. Außerdem dürfen zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten auf Bewirtungsleistungen in der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli 2020 die ab Juli geltende Umsatzsteuersätze von 5 bzw. 16 % angewandt werden. Diese Vereinfachung gilt jedoch nicht für Leistungen im Zusammenhang mit Beherbergungen.

Eine weitere Herausforderung, die sich stellt, ist der Umgang mit Gutscheinen. Durch die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Speisen kann sich nämlich deren umsatzsteuerlicher Charakter ändern (siehe Beitrag zum Thema "Gutscheine"). Dazu hat sich der Fiskus aber noch nicht geäußert.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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