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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Corona-Krise: Erste Schritte zur Krisenbewältigung

Auch in der Corona-Krise gilt es, Ruhe zu bewahren und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Corona-Krise hat für zahllose Betriebe bisher ungekannte Auswirkungen. Wer nicht den Kopf verliert, hat dank staatlicher Hilfen trotz wirtschaftlicher Einbußen gute Aussichten, die Krise erfolgreich zu meistern. Hier sind die wichtigsten Schritte für den Fall, dass Sie von der Krise betroffen sind:

  1. Liquidität sichern: Wenn plötzlich die Umsätze wegbrechen, hat die Sicherung der Liquidität des Betriebs in der Regel die höchste Priorität. Trotz der Krise wollen sich viele Betriebsinhaber aus verständlichen Gründen nicht langfristig verschulden. Bei einem unmittelbaren Liquiditätsengpass ist eine kurzfristige Finanzierung über Privatdarlehen oder eine Zusage der Bank aber der schnellste Weg, den Bestand des Betriebs zu garantieren. Auch die Soforthilfe des Staates soll in der Regel drei Tage nach Antragstellung fließen. Andere staatliche Hilfen aus Zuschüssen, Kostenübernahmen und Entschädigungen setzen dagegen Anträge voraus, deren Bearbeitung gerade jetzt teilweise mehrere Wochen dauern kann (z.B. Kurzarbeitergeld). Das Geld aus diesen Hilfsprogrammen kommt also möglicherweise zu spät, wenn Zahlungen unmittelbar fällig sind. Sobald die staatliche Leistung eingegangen ist, kann damit die Zwischenfinanzierung getilgt werden.

  2. Hilfen gezielt auswählen: Mit zahlreichen Maßnahmen will der Staat den wirtschaftlichen Bestand der Betriebe sichern. Vor der Beantragung einer bestimmten Leistung sollten Sie aber überlegen, ob der Antrag wirklich sinnvoll ist oder ein anderes Leistungsangebot den Umständen besser gerecht wird. Beispielsweise sind die Anforderungen für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vergleichsweise strikt, und die Entschädigungen werden auf bestimmte andere Leistungen angerechnet. Auch andere staatliche Hilfen sind an Bedingungen geknüpft oder schließen einander teilweise aus. Prüfen Sie daher, welche Maßnahmen für Ihre Situation am besten passen, und wann der beste Zeitpunkt für einen Antrag ist. Besteht kein akuter Liquiditätsengpass, kann es Sinn machen, mit einem Antrag zu warten, bis mehr Informationen vorliegen, sei es über die wirtschaftliche Entwicklung, weitere staatliche Maßnahmen oder den konkreten Bedarf.

  3. Zukunft planen: Weder die Dauer der Krise noch die langfristigen gesamtwirtschaftlichen Folgen sind exakt abschätzbar. Trotzdem sollten Sie Pläne für die Zeit nach der Krise machen und diese laufend überprüfen und ergänzen. Einige Beispiele für relevante Fragen: Was geschieht mit verderblichen Waren oder saisonalen Angeboten im Fall einer längeren Krise? Mit welchen Angeboten reagiert der Betrieb auf das Konjunkturprogramm, das der Krise unweigerlich folgen wird? Lässt sich das Geschäftsmodell an mögliche weitere Isolationsphasen anpassen (Onlinevertrieb, Heimlieferungen etc.)?

  4. Zeit nutzen: Nutzen Sie erzwungene Betriebspausen so weit wie möglich produktiv, beispielsweise durch Zusammenstellung der Unterlagen für den Abschluss und die Steuererklärung 2019, insbesondere falls Sie eine Steuererstattung erwarten. Auch für Softwareupdates, EDV-Umrüstungen und andere anstehende Umstellungen (z. B. neue Anforderungen an elektronische Kassensysteme!) lässt sich die Zeit nutzen.


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In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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