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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kostenbeteiligung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung keine regelmäßigen Zahlungen voraus.

Mit der Reform des Reisekostenrechts wurden ab 2014 auch für die doppelte Haushaltsführung die gesetzlichen Regelungen etwas geändert. Seither setzt die steuerliche Anerkennung eines eigenen Hausstands am Hauptwohnsitz dort eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Mit dieser Änderung wollte der Fiskus ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs aushebeln und die steuerliche Anerkennung einer doppelten Hausführung in den Fällen einschränken, in denen ledige Arbeitnehmer eine unentgeltlich überlassene Wohnung oder ein Zimmer im Haus der Eltern bewohnen. Die Finanzverwaltung hat die neue Regelung so ausgelegt, dass die Kostenbeteiligung eine regelmäßige Beteiligung an den laufenden Wohnungs- und Verbrauchskosten voraussetzt.

Dem hat jetzt das Niedersächsische Finanzgericht widersprochen: Weder dem Wortlaut des Gesetzes noch der Gesetzesbegründung ließe sich eine derartige Einschränkung entnehmen. Daher seien auch andere Formen der Kostenbeteiligung anzuerkennen, beispielsweise eine Einmalzahlung an die Eltern am Jahresende wie im Streitfall. Entscheidend sei lediglich, dass die Kostenbeteiligung oberhalb einer Geringfügigkeitsgrenze von 10 % der Gesamtkosten liegt. Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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