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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kleinunternehmer-Umsatzgrenze bei beschränktem Vorsteuerabzug

Der Verkauf von Gegenständen, die bei der Anschaffung einem Abzugsverbot für die Vorsteuer unterlagen, ist nicht bei der Prüfung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze zu berücksichtigen.

Verkauft ein Unternehmer Gegenstände, für die der Vorsteuerabzug bei deren Erwerb aufgrund gesetzlicher Regelungen ausgeschlossen war, sind diese Umsätze nicht bei der Prüfung einzubeziehen, ob die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten wurde. Zu diesem Ergebnis ist der Bundesfinanzhof nach einem zwar klaren aber recht verwundenen Pfad durch die gesetzlichen Regelungen gelangt.

Das Urteil gilt speziell für Gegenstände, die einem der Abzugsverbote bei der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung unterliegen, und für die in der Folge dann auch ein Vorsteuerabzugsverbot selbst dann gelten würde, wenn der Vorsteuerabzug nicht ohnehin aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht in Frage kommt. Das können beispielsweise Waren sein, die zunächst für die persönliche Lebensführung erworben wurden, aber später im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit verkauft werden. Im Streitfall ging es um Angelzubehör, das der Kläger vor Beginn seiner Verkaufstätigkeit privat erworben hatte.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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