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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerpläne: Schlechte Zeiten für Vermieter

Das Steuervergünstigungsabbaugesetz der Regierung enthält eine Reihe von Regelungen, die Vermietern zum Nachteil gereichen, aber mehr Geld in die Kassen bringen sollen.

Auch Vermieter werden von den Steuererhöhungen der Regierungskoalition nicht verschont. Im Steuervergünstigungsabbaugesetz sind gleich eine ganze Reihe von Regelungen enthalten, die Sie betreffen können:

  • Die degressive AfA wird ganz entfallen. Stattdessen gibt es nur noch die lineare AfA. Somit können Sie vermietete Gebäude, die nach Verabschiedung des Gesetzes angeschafft wurden, nur noch mit einheitlich 2 % pro Jahr abschreiben.

  • Bisher galt für den vollen Werbungskostenabzug für eine vermietete Immobilie, dass die Miete mindestens 50 % der ortsüblichen Miete betragen muss. Dies wurde besonders unter Verwandten gerne zu verlustbringenden und damit steuersparenden Gestaltungen genutzt. Dieser Satz wird nun auf 75 % erhöht.

  • Lange Zeit wurden Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung einer Immobilie gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Anschaffungs- oder Herstellungskosten behandelt, wenn sie innerhalb von 3 Jahren nach Kauf anfielen und 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten überstiegen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand). Vor kurzem hat der BFH seine Rechtsprechung jedoch zu Gunsten der Vermieter geändert und sah den anschaffungsnahen Herstellungsaufwand nur noch in Ausnahmefällen als gegeben an. Das Gesetz sieht vor, die alte Praxis nunmehr gesetzlich festzuschreiben, wodurch die neue Rechtsprechung praktisch ausgehebelt wird.

Noch sind diese Regelungen nicht Gesetz, und es besteht die Hoffnung, dass insbesondere der Bundesrat noch die eine oder andere Änderung herbeiführt. Sie sollten sich als Vermieter allerdings schon einmal vorsorglich auf die genannten möglichen Steuernachteile einstellen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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