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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Optionskosten sind Anschaffungsnebenkosten von Aktien

Auch wenn Optionsscheine eigenständige Wirtschaftsgüter sind, führen deren Kosten zu Anschaffungsnebenkosten der später durch Ausübung der Option erworbenen Aktien.

Solange ein Optionsrecht nicht ausgeübt wird, ist die Option ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das gewinnwirksam wieder verkauft werden oder durch Verfall zu einem Verlust führen kann. Gleichzeitig bewirkt der Erwerb der Option aber auch, dass in Höhe des für die Option gezahlten Betrages Anschaffungsnebenkosten für den späteren Erwerb der Wertpapiere aufgewendet werden, zu deren Bezug die Option berechtigt. Zwar kommt dieser spezifische Charakter des Optionsscheins nur zum Tragen, wenn die Option tatsächlich ausgeübt wird und dabei selbst untergeht. Trotzdem hält der Bundesfinanzhof die Zuordnung der Optionskosten als Anschaffungsnebenkosten der durch Ausübung der Option erworbenen Aktien für gerechtfertigt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!