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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Stärkung des Ehrenamtes durch das Jahressteuergesetz 2019

Die Länder haben über den Bundesrat mehrere Verbesserungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts als Ergänzung zum Jahressteuergesetz 2019 vorgeschlagen.

Die Finanzminister der Länder haben sich im September darauf geeinigt, in die laufenden Beratungen über das Jahressteuergesetz 2019 diverse Verbesserungen des Gemeinnützigkeitsrechts zur Stärkung des Ehrenamtes einzubringen. Geplant ist u.a. eine Anhebung der Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich. Daneben soll die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Auch die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro erhöht werden. Darüber hinaus soll die Freigrenze für die nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegenden Einnahmen aus Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Schließlich ist eine gesetzliche Vertrauensschutzregelung vorgesehen, die Kooperationen und die Weitergabe von Mitteln von gemeinnützigen Organisationen untereinander vereinfachen soll.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!