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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Grundstücksenteignung löst keinen Spekulationsgewinn aus

Da der Immobilienbesitzer auf die Enteignung durch die öffentliche Hand keinen entscheidenden Einfluss nehmen kann, ist die Enteignung kein privates Veräußerungsgeschäft, womit die gezahlte Entschädigung nicht zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen kann.

Wenn der Verlust des Eigentums an einem Grundstück ohne maßgeblichen Einfluss des Immobilienbesitzers stattfindet, liegt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs keine Veräußerung im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vor. Wird die Immobilie daher durch einen Sonderungsbescheid von der Kommune eingezogen (Grundstücksenteignung), kann die dafür gezahlte Entschädigung nicht zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen. Sowohl die Anschaffung als auch die entgeltliche Übertragung des Wirtschaftsguts auf eine andere Person müssen wesentlich vom Willen des Steuerzahlers abhängen, um ein privates Veräußerungsgeschäft auszulösen. Befindet sich das Grundstück dagegen im Betriebsvermögen, führt die Enteignung grundsätzlich zu einer Gewinnrealisation.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!