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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nachträgliche Anschaffungskosten und Eigenkapitalersatzrecht

Ob Aufwendungen eiens Gesellschafters zur Sicherung der Kapitalausstattung der GmbH als nachträgliche Anschaffungskosten abziehbar sind, hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert.

Durch das MoMiG wurde das Eigenkapitalersatzrecht dereguliert. Deshalb hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Grundlage für die Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen (Darlehen oder Bürgschaften) des Gesellschafters als nachträgliche Anschaffungskosten entfallen ist. Aus Gründen des Vertrauensschutzes gilt die neue Rechtsprechung jedoch nur für Finanzierungshilfen, die ab der Veröffentlichung des Urteils am 27. September 2017 geleistet wurden oder ab diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden sind.

Die Finanzverwaltung hat nun diese Rechtsprechung einschließlich der Vertrauensschutzregelung übernommen. Als nachträgliche Anschaffungskosten gelten nur noch Aufwendungen, die nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu einer offenen und verdeckten Einlage in das Kapital der Gesellschaft führen. Hierzu zählen insbesondere Nachschüsse und sonstige Zuzahlungen, beispielsweise Einzahlungen in die Kapitalrücklage, Barzuschüsse oder der Verzicht auf eine werthaltige Forderung. Aufwendungen aus Fremdkapitalhilfen wie der Ausfall eines Darlehens oder eine Bürgschaftsregressforderung führen hingegen grundsätzlich nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile. Anderes sieht es nur dann aus, wenn die vom Gesellschafter gewährte Fremdkapitalhilfe aufgrund vertraglicher Abreden (Rangrücktritt etc.) mit einer Einlage in das Gesellschaftsvermögen wirtschaftlich vergleichbar ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!