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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neufassung der Gewerbeordnung

Zum 1. Januar 2003 tritt die "entrümpelte" Neufassung der Gewerbeordnung in Kraft.

Als Teil der viel beschworenen Entbürokratisierung wurde die Gewerbeordnung einer kompletten Überarbeitung unterzogen. Zum 1. Januar 2003 tritt die Neufassung in Kraft. Kernstück des Gesetzes ist die Neufassung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in moderner Form. Die bisher 29 nur noch schwer lesbaren Vorschriften werden auf sechs neu formulierte arbeitsrechtliche Grundnormen zurückgeführt. Dazu gehören der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das Weisungsrecht des Arbeitgebers, Regelungen zur Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, zum Zeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.

Nicht mehr zeitgemäße oder sonst überflüssige Vorschriften wie beispielsweise über Lohnbücher oder Lohnzahlung in Gaststätten, werden aufgehoben. Das gilt vor allem auch für die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, die in der Gewerbeordnung noch vereinzelt enthalten waren. Hier wird die schon vor Jahren begonnene Bereinigung konsequent zu Ende gebracht. Soweit erforderlich, werden die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen in die Arbeitsstättenverordnung überführt, zum Beispiel Vorschriften über Gemeinschaftsunterkünfte und Bestimmungen über Sanitärräume.

Die neuen Grundnormen schaffen mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie tragen gleichzeitig einer veränderten Arbeitswelt Rechnung. So wurde der Grundsatz der Vertragsfreiheit für Arbeitsverträge konkretisiert, das Weisungsrecht des Arbeitgebers wurde gemäß den Entscheidungen der Rechtsprechung überarbeitet. Darüber hinaus wurden auch im gewerberechtlichen Teil der Gewerbeordnung etliche Verbote, Erlaubnisse und Anzeigepflichten gestrichen und insbesondere die Gewerbeanzeige überarbeitet.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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