Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Die Berechnung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte ist grundsätzlich betriebsbezogen durchzuführen.

Für gewerbliche Einkünfte gibt es einen Nachlass auf die Einkommensteuer, um die Belastung dieser Einkünfte mit Gewerbesteuer zu kompensieren. Zu dieser Steuerermäßigung gab es in den letzten Jahren mehrfach Verfahren um die Frage, wie genau die Berechnung vorzunehmen ist, wenn ein Unternehmer an mehreren Betrieben beteiligt ist oder sein Betrieb Beteiligungen an einer weiteren Gesellschaft hält. Diese Fragen sind sowohl im Hinblick auf die Begrenzung der Ermäßigung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer als auch auf die Frage der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten relevant. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass die Berechnungen grundsätzlich betriebsbezogen durchzuführen sind, auch bei mehrstöckigen Gesellschaften, in seine Verwaltungsanweisung aufgenommen. Die Änderung ist ab 2020 allgemein anzuwenden, auf Antrag des Steuerzahlers auch auf frühere Jahre.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!