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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Voraussetzung einer Rückstellung

Eine Rückstellung für Verpflichtungen, die nicht nur auf vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, sondern auch auf eigenbetrieblichen Interessen beruhen, ist unzulässig.

Die Bildung einer Rückstellung, die nicht auf einer Verpflichtung gegenüber einem Dritten basiert, ist unzulässig. Ebenfalls unzulässig sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Rückstellungen für Verpflichtungen, bei denen die Leistungspflicht gegenüber einem Dritten von eigenbetrieblichen Erfordernissen überlagert wird. Aus diesem Grund hat das Finanzgericht Münster einem Gerüstbauunternehmen die Bildung von Rückstellungen für den Abtransport des Materials auf den jeweiligen Baustellen verweigert. Das Unternehmen habe hier nämlich ein erhebliches Interesse daran, das jeweilige Material (Gerüstteile etc.) auf anderen Baustellen wiederzuverwenden. Dieses Interesse wiege deutlich höher als die vertraglich vereinbarte Räumungspflicht der Baustelle gegenüber dem Auftraggeber.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!