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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorfälligkeitsentschädigung bei einer doppelten Haushaltsführung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs einer Immobilie am Beschäftigungsort nach Beendigung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ist nicht als Werbungskosten abziehbar.

Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung verkauft, ist eine dabei eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten abziehbar. Als Begründung für diese Entscheidung gibt der Bundesfinanzhof an, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht durch die Beendigung der doppelten Haushaltsführung ausgelöst wurde, sondern durch den davon unabhängigen Verkauf der Wohnung am Beschäftigungsort. Dass wiederum der Verkauf durch die Beendigung der Berufstätigkeit veranlasst wurde, sei kein ausreichender Veranlassungszusammenhang, um einen Werbungskostenabzug zu rechtfertigen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!