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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Rechnungsabgrenzung bei geringfügigen Aufwendungen

Liegt der Wert eines Rechnungsabgrenzungspostens unterhalb der GWG-Grenze, kann auf eine aktive oder passive Rechnungsabgrenzung verzichtet werden.

In der Bilanz sind für Ausgaben und Einnahmen, die einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag betreffen, Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Diese Pflicht hat aber nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg ihre Grenzen bei geringfügigen Beträgen unter der GWG-Grenze. Das Gericht gab damit einem Handwerker Recht, bei dem das Finanzamt nach der Betriebsprüfung gewinnerhöhend einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden wollte.

Der Grundsatz der Wesentlichkeit ermögliche es, unwesentliche Elemente bei der Bilanzierung und Bewertung außer Betracht zu lassen. In Fällen von geringer Bedeutung kann daher auf eine Rechnungsabgrenzung verzichtet werden. Die Geringfügigkeitsschwelle sieht das Gericht bei der GWG-Grenze von jetzt 800 Euro, denn bei geringwertigen Wirtschaftsgütern verzichtet der Gesetzgeber auf einen periodengerechten Ausweis in der Bilanz. Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen sei diese Grenze auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten zu übertragen, meint das Gericht. Übersteigt der Wert des einzelnen Abgrenzungspostens daher 800 Euro nicht, kann auf eine Abgrenzung verzichtet werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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