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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gewerbesteuerhinzurechnung der Schuldzinsen in einem Cash-Pool

In einem konzerninternen Cash-Pool ist ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen eine Verrechnung von Schuldzinsen vor der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung möglich.

Bei der Gewerbesteuer werden Schuldzinsen teilweise dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet. Der Bundesfinanzhof hat sich nun zur Möglichkeit einer Saldierung von Schuld- und Habenzinsen über einen konzerninternen Cash-Pool befasst. In der Regel ist eine Saldierung für Gewerbesteuerzwecke nämlich nicht möglich. Bei einem Cash-Pool lassen die Richter aber eine Ausnahme von dieser Regel zu. Entscheidend ist, ob die Darlehen gleichartig sind, derselben Zweckbestimmung dienen und regelmäßig tatsächlich miteinander verrechnet werden. Die wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der für einen dann verbleibenden Schuldsaldo entstehende Zins ist bei der Gewerbesteuer hinzurechnungsfähig und kann nicht mit danach entstandenen Guthabenzinsen verrechnet werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!