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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Maßgebender Listenpreis bei der Privatnutzung eines Taxis

Für die 1 %-Regelung ist immer der Preis anzusetzen, zu dem das Fahrzeug Privatkunden angeboten wird, auch wenn der Hersteller bestimmten Branchen Sonderkonditionen gewährt.

Wer kein Fahrtenbuch für die Privatnutzung eines Firmenwagens führen will, muss den Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung versteuern. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, welcher Listenpreis als Grundlage für die Berechnung anzusetzen ist, wenn der Hersteller mehrere Preislisten hat. Viele Autohersteller gewähren nämlich für Kunden in bestimmten Branchen (z.B. Taxis) günstigere Konditionen. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs ist unter dem inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung die an diesem Stichtag geltende Preisempfehlung des Herstellers zu verstehen, die für den Endverkauf des genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt. Die maßgebliche Preisliste für die 1 %-Regelung ist also nur diejenige, die einen Preis ausweist, zu dem der Steuerzahler das Auto auch als Privatkunde kaufen könnte.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!