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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuerabzug ohne Rechnung möglich

Ein Vorsteuerabzug ist ausnahmsweise auch ohne Rechnung denkbar, wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug befasst und dabei klargestellt, dass eine ordnungsgemäße Rechnung keine zwingende Voraussetzung ist. Zwar gehört eine korrekte Rechnung zu den formalen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Aufgrund der Mehrwertsteuerneutralität, ist der Vorsteuerabzug jedoch auch dann zu gewähren, wenn nur die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn bestimmte formelle Voraussetzungen verletzt sind.

Das Finanzamt kann daher das Recht auf Vorsteuerabzug nicht allein deshalb verweigern, weil eine Rechnung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder ganz fehlt. Voraussetzung ist jedoch, dass dem Finanzamt durch objektive Nachweise alle Daten vorliegen, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der EuGH hat zwar nicht festgelegt, was als objektiver Nachweis in Frage kommt, aber klar die materiellen Voraussetzungen aufgezählt. Für den Vorsteuerabzug müssen daher nur drei Bedingungen zwingend erfüllt sein:

  • Der Käufer ist ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer.

  • Die Lieferung oder Leistung wird von ihm zur Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze verwendet.

  • Die Lieferung oder Leistung wurde von einem ebenfalls umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer erbracht oder geleistet.

Das Urteil ist allerdings kein Freibrief, die gesetzlichen Vorgaben im deutschen Umsatzsteuerrecht einfach zu ignorieren und Eingangsrechnungen nicht mehr sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren. Vielmehr ist es ein Rettungsanker für die unvermeidliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, falls eine Rechnung verloren gegangen ist und nicht wieder beschafft werden kann oder aus anderem Grund nicht oder nicht mehr vorliegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!