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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung

Eine mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Verteilung der Geschäftstätigkeit auf mehrere unabhängige Gesellschaften ist nicht möglich.

Unternehmen, die im Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielen, können bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung nutzen und müssen dann keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug ist dann aber auch kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen möglich. Ein Unternehmer wollte die Kleinunternehmerregelung mehrfach nutzen, indem er seine Geschäfte auf mehrere Gesellschaften verteilte, um so trotz Umsätzen deutlich über der Kleinunternehmergrenze seine Leistungen umsatzsteuerfrei anbieten zu können. Dieser Konstruktion hat der Bundesfinanzhof nun eine klare Absage erteilt. Während das Finanzgericht die mehrfache Inanspruchnahme noch als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten einstufte und deshalb die Klage abwies, sieht der Bundesfinanzhof bei einer unionsrechtskonformen Auslegung des Umsatzsteuerrechts gar nicht erst die Möglichkeit einer mehrfachen Inanspruchnahme, unabhängig davon, ob diese missbräuchlich ist oder nicht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!