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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Einbauküche und Markisen fallen nicht in Grunderwerbsteuerpflicht

Mit der Immobilie gekaufte bewegliche Gegenstände, für die im Kaufvertrag ein separater, realistischer Kaufpreis ausgewiesen ist, fallen nicht in die Grunderwerbsteuerpflicht.

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, fällt dafür keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt zumindest dann, wenn die Gegenstände werthaltig sind und keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Das Finanzgericht Köln hat daher einer Familie Recht gegeben, die ein Einfamilienhaus gekauft und im notariellen Kaufvertrag vereinbart hatte, dass vom Kaufpreis 9.500 Euro auf die mitverkaufte Einbauküche und die Markisen entfallen. Diesen Betrag hielt das Finanzamt für zu hoch, wurde aber vom Gericht zurückgepfiffen. Die im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreise seien für die Besteuerung zu Grunde zu legen, wenn das Finanzamt nicht nachweist, dass für die beweglichen Gegenstände keine realistischen Verkaufswerte angesetzt wurden. Zur Ermittlung des Werts seien weder die amtlichen Abschreibungstabellen noch die auf Internetplattformen geforderten Preise als Vergleichsmaßstab geeignet.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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