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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gewinn aus dem Verkauf von Eintrittskarten ist steuerfrei

Erträge aus dem Weiterverkauf von stark gefragten Eintrittskarten sind keine steuerpflichtigen Spekulationsgewinne.

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf des Wirtschaftsguts nicht mehr als ein Jahr vergangen ist. Diese Steuerpflicht gilt jedoch nicht für den Gewinn aus dem privaten Verkauf von Eintrittskarten, weil es sich dabei nicht um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Die Eintrittskarten sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg nämlich nicht als normales Wirtschaftsgut an, sondern als sogenanntes kleines Inhaberpapier und damit als Wertpapier. Für Wertpapiere aber ist seit Einführung der Abgeltungsteuer genau geregelt, welche Erträge steuerpflichtig sind, und der Verkauf von Eintrittskarten erfüllt keines dieser Kriterien. Der Kläger kann daher den Gewinn von mehr als 2.000 Euro aus dem Verkauf zweier Finaltickets für die Champions League vorerst steuerfrei einstreichen, auch wenn das Finanzamt Revision eingelegt hat.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!