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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gewerbesteuerpflicht für Beratung eigener Gesellschaften

Die Beratung eigener Kapitalgesellschaften ist ebenfalls eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr und damit ohne entsprechende Fachausbildung eine gewerbliche Tätigkeit.

Unternehmensberatung durch einen ausgebildeten Volks- oder Betriebswirt ist eine freiberufliche Tätigkeit. Allein durch die langjährige Geschäftsführertätigkeit für die eigene GmbH und die Kenntnis von deren Mitarbeiter- und Umsatzzahlen können die für die Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit notwendigen theoretischen Fachkenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre allerdings nicht nachgewiesen werden. Das Finanzgericht Düsseldorf hat daher die Beratungsleistungen eines Gesellschafters an von ihm mittelbar über eine Holding beherrschte Kapitalgesellschaften als gewerbesteuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Zwar setzt eine gewerbliche Tätigkeit auch eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr voraus. Das ist nach Überzeugung des Gerichts hier aber der Fall, denn die Gesellschaften sind rechtlich selbstständige juristische Personen, deren Konzernzugehörigkeit daran nichts ändert. Die Marktteilnahme erfordert nicht, dass die Tätigkeit für das allgemeine Publikum erkennbar ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!