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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerpauschalierung für Zuwendungen aus einem Bonusprogramm

Die Pauschalversteuerung von betrieblich veranlassten Zuwendungen mit 30 % ist nur möglich, wenn die Zuwendung zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Leistung erfolgt.

Für betrieblich veranlasste Zuwendungen, die beim Empfänger steuerpflichtig wären, kann das Unternehmen die Steuer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % abgelten. Diese Steuerpauschalierung kann aber in der Regel nicht für Zuwendungen im Rahmen eines verkaufsfördernden Bonusprogramms angewandt werden. Voraussetzung für die Pauschalierung ist nämlich auch, dass die Zuwendung zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung erbracht wird. Beim Bonusprogramm ist die Prämie aber nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine Zusatzleistung, sondern es handelt sich um die allein geschuldete Leistung für den erbrachten Verkaufserfolg. Im Streitfall bekam das klagende Unternehmen daher die bereits bezahlte Steuer wieder erstattet.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!