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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerliche Behandlung von Bitcoin & Co.

Aus Transaktionen und Spekulationen mit virtuellen Währungen ergeben sich auch steuerliche Folgen, zu denen sich jetzt das Bundesfinanzministerium geäußert hat.

Im letzten Jahr setzten die Umtauschkurse für Bitcoin und andere Kryptowährungen zu stetig neuen Höhenflügen an, was noch mehr Spekulanten auf den Plan rief und die Kurse weiter steigen ließ. Zwar ist der Bitcoin-Hype nach mehreren, teils deutlichen Kurskorrekturen wieder etwas verflogen, aber virtuelle Währungen haben sich dank der vielen Medienberichte inzwischen einen festen Platz im Bewusstsein der Menschen erobert.

Dass Kryptowährungen im täglichen Leben angekommen sind, beweist aber vor allem der Umstand, dass sich inzwischen auch der Fiskus für alles rund um Bitcoin & Co. interessiert. Sowohl bei der Einkommen- als auch bei der Umsatzsteuer hält das Finanzamt in bestimmten Fällen die Hand auf. Was dabei genau zu beachten ist, hat das Bundesfinanzministerium beantwortet.

Zwar bezieht sich das Ministerium explizit auf Bitcoins, sagt aber, dass auch andere virtuelle Währungen den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt werden. Das gilt zumindest dann, wenn diese Währungen von den Beteiligten als alternatives Zahlungsmittel akzeptiert worden sind und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen. Ausgenommen ist allerdings virtuelles Spielgeld (Ingame-Währungen, insbesondere in Onlinespielen), da dieses kein Zahlungsmittel im steuerlichen Sinn darstellt.

  • Umtausch: Der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsatzsteuerfrei. Bei der Einkommensteuer gilt der Umtausch dagegen als privates Veräußerungsgeschäft, bei dem Kursgewinne steuerpflichtig sind, wenn der Rücktausch innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgt. Im Gegenzug können Verluste mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Kapitalanlagen ist dagegen nicht möglich.

  • Zahlung: Die Verwendung von Bitcoin ist umsatzsteuerlich konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen. Die Abgabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht umsatzsteuerbar. Bei Zahlung mit Bitcoin bestimmt sich das Entgelt beim Leistenden grundsätzlich nach dem aktuellen Gegenwert der Bitcoin in der Währung des Mitgliedsstaates, in dem die Leistung erfolgt.

  • Mining: Das Mining neuer Bitcoins unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Das gilt sowohl für die Schaffung neuer Bitcoins als auch für eine mögliche Transaktionsgebühr, die der Miner erhält. Wer sich nur gelegentlich am Mining beteiligt, kann den Ertrag als Einkünfte aus sonstigen Leistungen behandeln, die erst ab einer Höhe von 256 Euro im Kalenderjahr einkommensteuerpflichtig sind. Ansonsten ist das Mining aber eine gewerbliche Tätigkeit, die voll einkommensteuerpflichtig ist, sofern die Betriebsstätte, also der Ort, an dem das Mining erfolgt, in Deutschland liegt. Die Kosten für das Mining der Bitcoins sind dafür als Betriebsausgaben abzugsfähig.

  • Plattformen: Sofern vom Anbieter einer für Transaktionen mit Bitcoin notwendigen Plattform (Wallet, Umtauschbörse) Gebühren erhoben werden, sind diese umsatzsteuerpflichtig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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