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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Grundsteuer auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht muss über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer entscheiden, während die neue Große Koalition über eine weitere Form der Grundsteuer nachdenkt.

Die Grundsteuer gehört mit 13 Mrd. Euro jährlich zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie ist aber derzeit auch eine der umstrittensten Steuern. Die Kritik macht sich an zwei Punkten fest. Aus politischer Sicht problematisch ist, dass die Grundsteuer die Spekulation mit Bauland begünstigt und damit die Wohnraumknappheit eher fördert als ihr entgegenzuwirken.

Daneben gibt es schon lange verfassungsrechtliche Kritik an der Grundsteuer. Die der Besteuerung derzeit zugrundeliegenden Einheitswerte basieren nämlich auf Wertverhältnissen aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland). Es ist daher kein Wunder, dass sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Schicksal der Grundsteuer befassen muss.

Anlass für die Verfahren vor dem BVerfG geben drei Vorlagen des Bundesfinanzhofes und zwei Verfassungsbeschwerden, die sich darauf stützen, dass sich die Wertverhältnisse gegenüber den jahrzehntealten Bewertungsstichtagen unterschiedlich entwickelt haben. Die geltende Besteuerung, die diese Wertentwicklung nicht widerspiegelt, sei daher gleichheitswidrig. Eine Entscheidung des BVerfG ist voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2018 zu erwarten.

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens haben die Länder schon 2016 mit einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer begonnen, die allerdings wegen der notwendigen Neubewertung viele Jahre zur Umsetzung braucht. Daneben will die neue Große Koalition den Kommunen durch eine neue Form der Grundsteuer die erhöhte Besteuerung unbebauten Baulands ermöglichen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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