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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zahlung eines überhöhten Entgelts durch GmbH

Eine überhöhte Zahlung an dem Gesellschafter nahestehende Personen kann eine Schenkung durch den Gesellschafter sein.

Zahlt eine GmbH auf Veranlassung eines Gesellschafters an eine dem Gesellschafter nahestehende Person einen überhöhten Kaufpreis oder eine überhöhte Miete, haben die Finanzämter das bisher mit dem Segen des Bundesfinanzhofs als gemischte freigiebige Zuwendungen der GmbHs an die nahestehenden Personen gewertet und entsprechend Schenkungsteuer festgesetzt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt aber seine Rechtsprechung geändert.

Zwar führen überhöhte Entgelte an dem Gesellschafter nahe stehende Personen weiterhin zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, die Zahlung gilt aber nicht mehr als Schenkung der GmbH an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht die Vorteilsgewährung auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter und ist daher allenfalls als Schenkung des Gesellschafters an die nahestehende Person anzusehen.

Die Mitwirkung des Gesellschafters kann darin bestehen, dass er den Vertrag als Gesellschafter-Geschäftsführer abschließt, als Gesellschafter mit unterzeichnet, dem Geschäftsführer eine Anweisung zum Vertragsabschluss erteilt oder in sonstiger Weise auf den Vertragsabschluss hinwirkt oder diesem zustimmt. Das gilt auch, wenn die GmbH mehrere Gesellschafter hat, von denen zumindest einer an der Vereinbarung mitgewirkt hat oder der Gesellschafter über eine Muttergesellschaft an der GmbH beteiligt ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!