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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bedingungslose Erstattung der Umsatzsteuer an Bauträger

Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen darf das Finanzamt die Rückerstattung der Umsatzsteuer nicht von einer Verrechnungsmöglichkeit oder einer Zahlung der Umsatzsteuer an den Bauhandwerker abhängig machen.

Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs kommt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf Bauleistungen nur noch in Frage, wenn der Leistungsempfänger die Leistung selbst zur Erbringung von Bauleistungen verwendet. Das hat zu zahlreichen Erstattungsanträgen von Bauträgern geführt, die nach dieser Entscheidung nicht mehr Steuerschuldner sind. Das Finanzgericht München hat jetzt entschieden, dass das Finanzamt den Erstattungsanspruch nicht davon abhängig machen darf, ob der Bauträger dem Handwerker die Umsatzsteuer auf den ihm in Rechnung gestellten Nettobetrag bezahlt hat oder ob das Finanzamt mit dem Anspruch des Handwerkers auf Zahlung der Umsatzsteuer aufrechnen kann.

Dagegen hat das Finanzgericht Baden-Württemberg geurteilt, dass der Bauträger dem Finanzamt die Umsatzsteuer solange schuldet, bis er diese an den Handwerker gezahlt hat. Gegen beide Urteile ist die Revision zugelassen. Setzt sich die Auffassung der Münchener Richter durch, kann ein Bauträger jederzeit bedingungslos eine Erstattung der Umsatzsteuer verlangen, solange der Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!