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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Betreuungsgeld schmälert abziehbaren Unterhalt

Anders als das Kindergeld gilt das Betreuungsgeld als eigenes Einkommen des Elternteils und mindert damit den Betrag, bis zu dem Unterhaltszahlungen an diese Person steuerlich abziehbar sind.

Unterhaltszahlungen an eine unterhaltsberechtigte Person sind bis zur Höhe des steuerfreien Existenzminimums als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Andere Einkünfte des Unterhaltsempfängers reduzieren den Grenzbetrag allerdings entsprechend. Nachdem ein Vater den Unterhalt an seine Lebensgefährtin und Mutter der gemeinsamen Kinder steuerlich geltend machte, kürzte das Finanzamt den Unterhalt um das an die Mutter gezahlte Betreuungsgeld und Kindergeld. Vor dem Finanzgericht Münster erzielte er immerhin einen Teilerfolg: Das Kindergeld ist nicht für den eigenen Lebensunterhalt der Mutter bestimmt und darf daher nicht angerechnet werden. Das Betreuungsgeld dagegen darf das Finanzamt als eigene Einkünfte der Mutter ansetzen und den Unterhalt entsprechend kürzen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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