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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerpläne: Erhöhung des Körperschaftsteueraufkommens

Im "Steuervergünstigungsabbaugesetz" der Regierungskoalition sind eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung des Körperschaftsteueraufkommens vorgesehen.

Das von der Regierung euphemistisch "Steuervergünstigungsabbaugesetz" getaufte Steuererhöhungspaket enthält auch eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung des Körperschaftsteueraufkommens. Dazu gehört eine Begrenzung des Verlustvortrags, um eine Mindestbesteuerung zu erreichen, Änderungen bei der Gewinnausschüttung und die Abschaffung steuerlicher Organschaften.

Fast alle Kapitalgesellschaften dürften früher oder später von der neuen Mindestbesteuerung durch die Begrenzung des Verlustvortrags betroffen sein. Der Verlustvortrag ist bisher der Höhe nach unbegrenzt möglich. In Zukunft soll der Verlustvortrag aber auf maximal die Hälfte des Gewinns begrenzt werden. Mit anderen Worten: Die GmbH muss immer mindestens die Hälfte des Gewinns der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterwerfen. Die Neuregelung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2003, umfasst aber auch Verluste, die vor dem Veranlagungszeitraum 2003 entstanden sind.

Die Änderung bei Gewinnausschüttungen wird auch die meisten Kapitalgesellschaften treffen. Nach geltendem Recht führt eine Gewinnausschüttung zu einer Minderung der Körperschaftsteuer um 1/6 des Ausschüttungsbetrags. Dies ist unabhängig von der Höhe der Steuerschuld, es kann also auch Erstattungen geben. Die geplante Neuregelung beschränkt den Minderungsbetrag auf 1/7 der Gewinnausschüttungen und auf die Hälfte der Körperschaftsteuerschuld. Erstattungsfälle kann es dadurch künftig also nicht mehr geben.

Schließlich erfolgt auch eine Einschränkung der körperschaftsteuerlichen Organschaft und eine Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft. Steuerliche Organschaften erlauben Verlustverrechnungen zwischen Gesellschaften. Diese Verlustverrechnung ist zukünftig bei der Gewerbesteuer gar nicht mehr und bei der Körperschaftsteuer nur noch unter strengen Bedingungen möglich.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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