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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Handwerkerleistungen für umsatzsteuerfreie Vermietung

Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zeigt die Folgen der geänderten Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen.

Seit der Bundesfinanzhof über die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen entschieden hat, hängt die Steuerschuldnerschaft nicht mehr vom Anteil der Bauleistungen am Gesamtumsatz des Leistungsempfängers ab. Dass diese Änderung nicht nur Bauträger betrifft, zeigt ein Fall beim Finanzgericht Düsseldorf, das einem selbständigen Malermeister die Erstattung der von ihm seinerzeit abgeführten Umsatzsteuer zugesprochen hat.

Als Unternehmer im Baunebengewerbe hatte der Maler zwangsläufig einen hohen Anteil von Bauleistungen an seinem Gesamtumsatz und wandte die Umkehr der Steuerschuldnerschaft daher auch auf von ihm bezogene Handwerkerleistungen für die Renovierung seiner umsatzsteuerfrei vermieteten Wohnungen an. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs hat er nun zu Recht die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer zurückgefordert, weil die bezogenen Leistungen nicht zur Ausführung weiterer Bauleistungen bestimmt waren.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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