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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Häusliches Arbeitszimmer für mehrere Einkunftsarten

Wird ein Arbeitszimmer auch teilweise im Rahmen von Einkünften verwendet, die den Werbungskostenabzug ausschließen, reduziert sich dadurch nicht der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die abziehbaren Kosten.

Wenn ein häusliches Arbeitszimmer für mehrere Tätigkeiten genutzt wird, die unter verschiedene Einkunftsarten fallen, dann sind die Ausgaben für das Arbeitszimmer nach der zeitanteiligen Nutzung aufzuteilen. Soweit bei einer Einkunftsart die Ausgaben dem Grunde nach nicht abziehbar sind, können auch die anteiligen Ausgaben für das Arbeitszimmer nicht steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kürzung der Ausgaben hat aber keine Auswirkung auf die Höhe des jährlichen Höchstbetrags von 1.250 Euro. Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, diesen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Stattdessen kann der Höchstbetrag durch die grundsätzlich abzugsfähigen anteiligen Ausgaben für das Arbeitszimmer bei anderen Einkunftsarten in voller Höhe ausgeschöpft werden, sofern auf dies Ausgaben in entsprechender Höhe entfallen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!