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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fahrschulunterricht als umsatzsteuerfreier Schulunterricht

Nach einem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs muss der Europäische Gerichtshof nun prüfen, ob Fahrunterricht ebenfalls als umsatzsteuerfreier Unterricht eines Privatlehrers gilt.

Nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ist der von Privatlehrern, Privatschulen und berufsbildenden Einrichtungen erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei. Die Finanzämter sind jedoch klar der Meinung, dass sowohl die Richtlinie als auch die entsprechende Regelung im Umsatzsteuergesetz nicht auf den Unterricht einer Fahrschule anzuwenden ist. Inzwischen haben aber bereits mehrere Finanzgerichte den klagenden Fahrlehrern in dieser Frage zumindest eine vorläufige Aussetzung der Vollziehung gewährt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen vorgelegt, um abschließend klären zu lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Fahrschulunterricht umsatzsteuerfrei ist. Neben der Einordnung des Fahrunterrichts als solchem geht es dabei auch darum, ob die Befreiung nur für selbstständige Fahrlehrer gilt oder für alle Fahrschulen anzuwenden ist. Bis die Entscheidung vorliegt, sollte die Umsatzsteuerfestsetzung daher offen gehalten werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!