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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abzugsverbot für Pauschalsteuer auf Geschenke

Die Übernahme der Pauschalsteuer für Zuwendungen an Geschäftspartner ist ebenfalls ein Geschenk und damit nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn dadurch der Betrag von 35 Euro pro Empfänger und Jahr überschritten wird.

Geschenke an Geschäftspartner sind nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Ausgaben pro Empfänger und Wirtschaftsjahr nicht mehr als 35 Euro betragen. Für solche Geschenke und andere Sachzuwendungen an Geschäftspartner kann das Unternehmen den steuerlichen Vorteil beim Empfänger durch eine Pauschalbesteuerung abgelten. Die Pauschalsteuer ist aber nach Ansicht des Bundesfinanzhofs als weiteres Geschenk zu beurteilen. Damit teilt sie das steuerliche Schicksal des eigentlichen Geschenks. Hat das Geschenk selbst also einen Wert von mehr als 35 Euro und kann damit nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, ist auch die darauf entfallende Pauschalsteuer vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Gleiches gilt laut dem Urteil, wenn erst der Gesamtbetrag aus Geschenk und Pauschalsteuer diese Grenze überschreitet. Wer also die Pauschalbesteuerung nutzen und trotzdem den Betriebsausgabenabzug erhalten will, muss damit effektiv pro Empfänger und Jahr eine Wertgrenze von 26,90 Euro für das reine Geschenk unterschreiten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!