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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Selbst getragene Krankheitskosten eines Privatversicherten

Wer Krankheitskosten selbst trägt, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen.

Als Anreiz für ein wirtschaftliches Verhalten des Kunden gibt es in verschiedenen Tarifen der privaten Krankenversicherer eine Beitragsrückerstattung, wenn über das Jahr hinweg keine Krankheitskosten geltend gemacht werden. Wer deswegen die angefallenen Kosten einfach selbst trägt, statt sie bei der Versicherung geltend zu machen, kann die Ausgaben allerdings weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellt klar, dass ein Abzug als Sonderausgaben nicht in Frage kommt, weil die Ausgaben selbst keine Beiträge zur Krankenversicherung sind. Für den Abzug als außergewöhnliche Belastung wiederum müssten die Ausgaben zwangsläufig anfallen, ohne dass sich der Steuerzahler den Kosten entziehen kann.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!