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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Entschädigung für Schöffenrichter ist nur teilweise steuerpflichtig

Die verschiedenen Aufwandsentschädigungen, die ein ehrenamtlicher Schöffenrichter erhält, sind teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig.

Bestimmte Aufwandsentschädigungen, die an ehrenamtliche Schöffenrichter gezahlt werden, sind zweifellos steuerfrei, darunter insbesondere der Kostenersatz für Fahrtkosten und Parkgebühren. Andere Entschädigungszahlungen sind dagegen zumindest teilweise steuerpflichtig. Das gilt insbesondere für die Verdienstausfallentschädigung. Anders als das Finanzgericht Baden-Württemberg sieht der Bundesfinanzhof diese aber als Arbeitnehmer-Einkünfte an. Die Anwendung des Ehrenamtsfreibetrags auf diese Entschädigung sei schon deswegen ausgeschlossen, weil bereits andere steuerfreie Entschädigungen (Fahrtkosten etc.) gezahlt werden. Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist dagegen nicht steuerbar.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!