Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Besteuerung des Dienstwagens bei Fahruntüchtigkeit

Während einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit entsteht für den Dienstwagen kein geldwerter Vorteil, wenn mit dem Arbeitgeber ein entsprechendes Nutzungsverbot vereinbart ist.

Der Bundesfinanzhof hat vor einigen Jahren entschieden, dass für einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, selbst dann ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er mit dem Auto keine privaten Fahrten unternommen hat. Anders sieht es nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf dagegen aus, wenn die Nutzung aufgrund einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit zeitweise generell unmöglich ist.

Entscheidend war in diesem Fall allerdings nicht, dass die Fahruntüchtigkeit eine Nutzung verhindert hat, sondern die schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Dienstwagennutzung. Dort war nämlich die Nutzung für den Fall einer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol, Medikamente, Übermüdung oder Krankheit grundsätzlich verboten. Weil damit für die Zeit der Fahruntüchtigkeit auch kein privater Nutzungsanspruch bestand und eine vertragswidrige Nutzung durch Dritte (Familienangehörige etc.) ebenfalls ausgeschlossen werden konnte, gab das Gericht dem Kläger recht. Das Finanzamt hat die Entscheidung ebenfalls akzeptiert. Somit ist eine entsprechende Regelung für den Fall der Fahruntüchtigkeit im Arbeitsvertrag oder der Vereinbarung zur Dienstwagenüberlassung immer eine gute Idee.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!