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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerschuldnerschaft des Bauträgers entfällt automatisch

Das Finanzgericht Münster meint, dass die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers auch ohne Rückzahlung der Umsatzsteuer entfallen kann, wenn der Bauträger keine anderen Umsätze getätigt hat, die eine Umsatzsteuerschuld begründen.

Seit der Bundesfinanzhof 2013 über die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen in Bauträgerfällen entschieden hat, werden zahllose Fälle rückabgewickelt. Dass trotz einer Gesetzesänderung speziell für diese Konstellation längst noch nicht alle Fragen beantwortet sind, zeigt ein neues Urteil des Finanzgerichts Münster. Dort wollte der Bauträger die gezahlte Umsatzsteuer mit der Jahreserklärung vom Finanzamt erstattet bekommen. Dieses verweigerte die Erstattung, weil die Umsatzsteuer noch nicht an die Baufirmen zurückgezahlt worden war, was nach der Gesetzesänderung aber erforderlich sei. Doch das Gericht sah das anders: Das Gesetz könne für sich genommen keine Umsatzsteuerschuld generieren, sondern nur eine bereits bestehende Schuld berichtigen. Wenn der Bauträger aber von vornherein keine Umsatzsteuer schuldet, greife die Berichtigungsvorschrift im Gesetz nicht ein.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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