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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bundesfinanzhof kippt den Sanierungserlass

Die Regelung zum Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne ist verfassungswidrig, weil es keine gesetzliche Grundlage für den Erlass gibt.

Ein Sanierungsgewinn durch den Verzicht eines Gläubigers auf Teile seiner Forderung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Weil durch die Steuerlast aber dem Ziel der Sanierung des Unternehmens entgegengewirkt wird, gab es bis 1997 eine gesetzliche Regelung, nach der Sanierungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei waren. Damit eine erfolgreiche Sanierung weiter möglich bleibt, hat das Bundesfinanzministerium in einer Verwaltungsanweisung den Erlass der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Steuern aus Billigkeitsgründen geregelt.

Diesen Sanierungserlass hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs nun verworfen, weil er nach Meinung der Richter gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Mit anderen Worten: Nur der Gesetzgeber ist berechtigt, eine generelle Steuerbefreiung für einen bestimmten Sachverhalt wie beispielsweise den Sanierungsgewinn zu regeln. Bis es zu einer - möglicherweise rückwirkenden - gesetzlichen Neuregelung kommt, bleibt betroffenen Unternehmen nur die Möglichkeit, im Einzelfall den Erlass der Steuer aus besonderen, persönlichen Billigkeitsgründen zu beantragen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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