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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen

Das Kindergeld für Kinder im Ausland soll auf die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zudem sind Anträge in allen Fällen nur noch sechs Monate rückwirkend möglich.

Als Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bekommen die Familienkassen in den letzten Jahren zunehmend auch Kindergeldanträge von EU-Bürgern, deren Kinder in einem anderen EU-Staat wohnen und für die dort ein Kindergeldanspruch besteht. Die Ansprüche werden entsprechend der im Steuerrecht allgemein geltenden Festsetzungsverjährungsfrist oft für die zurückliegenden vier Jahre geltend gemacht. Die Festsetzung des Kindergeldes in diesen Fällen ist sehr aufwändig, da in der Regel die ausländische Familienleistung geprüft und angerechnet werden muss.

Mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen" soll nun insbesondere die Möglichkeit eingeführt werden, für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anzupassen. Diese Änderung soll allerdings erst in Kraft treten, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.

Zusätzlich soll ab 2018 eine Begrenzung der Rückwirkung eines Kindergeldantrags auf sechs Monate eingeführt werden. Diese Änderung betrifft alle Anträge, ist also nicht auf den Fall beschränkt, dass das Kind im Ausland lebt. Schließlich enthält das Gesetz noch eine rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Meldedaten durch das Bundeszentralamt für Steuern an die Familienkassen, falls ein Kind ins Ausland gezogen oder von Amts wegen von der Meldebehörde abgemeldet wurde.


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