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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Neben einem höheren Mindestlohn und einigen Änderungen beim Lohnsteuerabzug gibt es seit dem 1. Januar auf drei Jahre befristete Steuervorteile für die Förderung der Elektromobilität durch den Arbeitgeber.

Die Zahl der Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, ist diesmal überschaubar. Die wichtigste Änderung ist ohne Zweifel die Anhebung des Mindestlohns, die eine Überprüfung bestehender Arbeitsverträge im Niedriglohnbereich notwendig macht, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen.

  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindeststundenlohn ist zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro gestiegen. Die nächste Erhöhung steht in zwei Jahren - also zum 1. Januar 2019 - an.

  • Elektromobilität: Das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers ist von 2017 bis einschließlich 2020 steuerfrei. Die Steuerbefreiung des Ladestroms gilt auch für privat genutzte Dienstwagen. Zusätzlich wird - ebenfalls von 2017 bis 2020 - die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Die zeitweise Überlassung ist komplett steuerfrei, die dauerhafte Übereignung kann pauschal mit 25 % besteuert werden.

  • Lohnsteuer: Bei der Berechnung der Lohnsteuer sind ab Januar die höheren Freibeträge und Eckwerte im Steuertarif zu berücksichtigen. Weiterhin muss der Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Vorjahr nun spätestens im Februar erfolgen statt wie bisher im März. Außerdem soll mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz im Frühjahr der Grenzbetrag, bis zu dem eine quartalsweise Lohnsteueranmeldung möglich ist, von 4.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden.

  • Sozialversicherungsbeiträge: Wenn bei der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge der endgültige Arbeitslohn noch nicht bekannt ist, muss bisher die voraussichtliche Höhe der Beiträge geschätzt und abgeführt werden. Die Differenz zwischen Schätzung und endgültigem Betrag ist dann im Folgemonat mit zu berücksichtigen. Ab 2017 soll das vereinfachte Verfahren allen Arbeitgebern offenstehen. Dabei werden einfach die Beiträge des Vormonats als Grundlage genommen und wie bisher die Differenz im Folgemonat ausgeglichen. Eine aufwendige Schätzung ist damit nicht mehr notwendig. Diese Änderung ist Teil des noch nicht verabschiedeten Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes, gilt also derzeit noch nicht, wird aber aller Voraussicht nach im Frühjahr rückwirkend in Kraft treten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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