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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bundesrat will Gesetz gegen Gewerbesteuer-Oasen

Per Gesetz möchte der Bundesrat gegen Steuergestaltungen vorgehen, die über Lizenzmodelle die Nutzung niedriger Hebesätze in einem anderen Ort zum Ziel haben.

Der Bundesrat möchte Gewerbesteuer-Oasen entgegenwirken. In einer am 16. Dezember 2016 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, per Gesetz die missbräuchliche Reduzierung der Gewerbesteuer über Lizenzmodelle zu verhindern. Dabei wird das geistige Eigentum eines Unternehmens in Form von Patenten und Lizenzen in eine eigens hierfür gegründete Tochter-Gesellschaft übertragen, die ihren Sitz an einem Ort mit einem niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz hat. Das operative Geschäft bleibt bei der Produktionsgesellschaft, die die übertragenen Rechte gegen Lizenzzahlungen nutzen darf. Der zu versteuernde Gewinn liegt hingegen bei der Lizenzgesellschaft. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen dafür gibt es nicht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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