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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nachweis der Investitionsabsicht für einen Investitionsabzugsbetrag

Ein Investitionsabzugsbetrag für eine bereits durchgeführte Investition kann auch noch nachträglich zur Gewinnglättung geltend gemacht werden.

In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass zwar der Unternehmer die Beweislast für eine Investitionsabsicht trägt, wenn er nachträglich einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will. Die Durchführung einer Investition ist aber ein gewichtiges Indiz für die Existenz einer entsprechenden Investitionsabsicht.

Im Gegensatz zur Finanzverwaltung sieht der Bundesfinanzhof jedoch keinen Grund mehr, beim Investitionsabzugsbetrag wie früher bei der Ansparabschreibung einen Finanzierungszusammenhang zwischen ersparter Steuerzahlung und Finanzierung der Investition zu fordern. Damit kann der Abzugsbetrag auch noch nachträglich zur Gewinnglättung oder Kompensation der Gewinnerhöhung aufgrund einer Betriebsprüfung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zeitpunkt, zu dem der Abzugsbetrag geltend gemacht wird, allein im Allgemeinen keine Rückschlüsse auf das Vorliegen oder Fehlen der Investitionsabsicht zulässt und der Abzugsbetrag auch nicht bereits bei der erstmaligen Einreichung der Steuererklärung geltend gemacht werden muss.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!