Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neuregelungen zur Familienförderung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1999 den alten Regelungen zur Familienförderung Verfassungswidrigkeit bescheinigt hat, treten die Neuregelungen am 1. Januar 2000 in Kraft.

Das Gesetz zur Familienförderung wurde bereits vom Bundestag verabschiedet, der Bundesrat hat das Gesetz jedoch an den Vermittlungsausschuß überwiesen. Die vom Bundestag verabschiedete Fassung sieht vor:

  • Einführung eines Betreuungsfreibetrags von DM 3024 / DM 1512 für ein Elternpaar / Elternteil ab 01.01.2000 bei Verzicht auf eine Abstufung des Freibetrages für zweite und weitere Kinder; dabei grundsätzliche Beibehaltung der Altersgrenze von 16 Jahren und Nichtanwendung dieser Altersgrenze für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten,

  • Einführung eines Betreuungsfreibetrags von DM 1080 / DM 540 für ein Elternpaar / einen Elternteil und eines Kindergeldes von DM 30 monatlich ab 01.01.1990 für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten und deren sächliches Existenzminimum durch Eingliederungshilfe bei vollstationärer Unterbringung abgedeckt ist,

  • Anhebung des Kindergeldes um jeweils DM 20 auf DM 270 monatlich ab 01.01.2000,

  • Anrechnung des erhöhten Kindergeldes auf die steuerliche Wirkung des Betreuungsfreibetrags,

  • Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes in den Veranlagungszeiträumen 1983 - 1995 für die Fälle, in denen die Einkommensteuer noch nicht formell bestandskräftig oder hinsichtlich der Höhe der Kinderfreibeträge vorläufig festgesetzt ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!