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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs

Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen kann dazu führen, dass aufgelaufene Verluste steuerlich nicht mehr über einen Verlustvortrag genutzt werden können. Ein Verlustrücktrag ist nach Ansicht des Finanzgerichts Münster jedoch weiterhin möglich.

Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % der Anteile an einer GmbH an einen Erwerber übertragen, sind die bis dahin nicht genutzten Verluste der GmbH insoweit nicht mehr steuerlich abziehbar. Nach der Vorgabe des Bundesfinanzministeriums schließt das nicht nur einen Verlustvortrag aus, sondern auch einen Verlustrücktrag. Dem hat sich nun aber das Finanzgericht Münster entgegengestellt. Zweck der gesetzlichen Regelung sei, dass Verluste nicht wirtschaftlich übertragen und von personell veränderten Gesellschaften genutzt werden können. Bei einem Verlustrücktrag liege aber keine personelle Veränderung vor. Damit nutzten nur die Gesellschafter den Verlust, die ihn auch erwirtschaftet haben. Im Gegensatz zum Verlustvortrag sei der Verlustrücktrag somit weiter zulässig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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