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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Listenpreis von Taxis bei der 1 %-Regelung

Für ein Taxi ist bei der 1 %-Regelung statt des regulären Listenpreises der Sonderpreis anzusetzen, den der Hersteller für Taxis und Mietwagen ausweist.

Für bestimmte Abnehmer gewähren die Automobilhersteller generell großzügige Rabatte, was bei einem Taxiunternehmer zu der Frage geführt hat, welcher Preis in so einem Fall Grundlage für die 1 %-Regelung ist. Das Finanzamt legte für den Mercedes den allgemeinen Listenpreis zu Grunde, während sich der Unternehmer auf die Preisliste für Taxi und Mietwagen berief. Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich nun dem Unternehmer angeschlossen. Zwar seien Individualrabatte nicht berücksichtigungsfähig, für das "Sondermodell Taxi" gebe es aber einen allgemein für den Vertrieb gültigen rabattierten Festpreis in einer separaten Preisliste. Da der Begriff des Listenpreises im Gesetz nicht definiert sei, sei der spezielle Preis der maßgebliche Listenpreis. Das Finanzamt hat jedoch Revision eingelegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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