Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bonuszahlungen der Krankenkasse ohne Folge für Sonderausgaben

Eine Bonuszahlung der Krankenkasse für Gesundheitsmaßnahmen ist keine Beitragserstattung und hat damit auch keine negativen Auswirkungen auf die Höhe des Sonderausgabenabzugs.

Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse dem Versicherten im Rahmen eines Bonusprogramms von ihm getragene Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, handelt es sich um eine Leistung der Krankenkasse, die nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen zu verrechnen ist. Mit dieser Entscheidung stellt sich der Bundesfinanzhof klar gegen die Vorgabe der Finanzverwaltung, die solche Bonuszahlungen als Beitragsrückerstattung einstuft, die den Sonderausgabenabzug mindert. Bisher haben die Krankenkassen solche Zahlungen daher als Beitragsrückerstattungen bescheinigt. Ob der Fiskus nun seine Auffassung ändert, oder ob die Betroffenen selbst Klage erheben müssen, muss sich noch zeigen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!