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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

Ob die Einkommensteuer in der Insolvenz eine nachrangige Verbindlichkeit oder eine Masseschuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinnermittlungsart ab.

Im Insolvenzfall muss sich das Finanzamt wie andere Gläubiger auch mit einem Bruchteil seiner Forderungen zufrieden geben, wenn die Einkommensteuer schon vor dem Eintritt der Insolvenz entstanden ist. Wird die Steuerforderung dagegen erst nach Eintritt der Insolvenz begründet, kann das Finanzamt die volle Steuer als Masseverbindlichkeit geltend machen. Wann eine Einkommensteuerforderung begründet ist, hängt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch von der Art der Gewinnermittlung ab.

Nach dem Realisationsprinzip ist bei der Bilanzierung die Steuerforderung bereits begründet, wenn die Forderung realisiert ist. Im Fall der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist das nach dem Zuflussprinzip dagegen erst mit der Vereinnahmung der Zahlung der Fall. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Wenn, wie im Streitfall, die Forderung aus dem Verkauf der Betriebseinrichtung kurz vor Eintritt der Insolvenz stammt, ist damit eine Betriebsaufgabe eingeleitet, die zwingend einen Wechsel von der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung notwendig macht. Erfolgt die Zahlung dann erst nach Eintritt der Insolvenz, greift trotzdem das Realisationsprinzip.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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