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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Pensionserhöhung bei vorzeitigem Ausscheiden als Geschäftsführer

Die Erhöhung einer Pensionszusage kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn der Geschäftsführervertrag schon weniger als 10 Jahre nach der Erhöhung aufgelöst wird.

Eine Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer wird steuerlich nur anerkannt, wenn sie erdienbar ist, wofür mindestens 10 Jahre bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand notwendig sind. Auch bei der Erhöhung einer vorherigen Pensionszusage ist die Erdienbarkeit zu prüfen. Wird der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers nach einer Erhöhung vor Ablauf der 10-Jahres-Frist aufgelöst, führt die spätere Pensionszahlung anteilig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, soweit sie auf die Erhöhung entfällt. Für das Finanzgericht Münster spielt es dabei keine Rolle, dass der ehemalige Geschäftsführer auch nach der Auflösung des Vertrags weiterhin Tätigkeiten für die Gesellschaft verrichtet hatte. Diese Tätigkeiten standen nach Ansicht des Gerichts mit der Erhöhung der Pensionszusage in keinem angemessenen Verhältnis.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!