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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Patientenbeförderung mit Taxen und Mietwagen

In einem neuen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Umsatzsteuersatz auf die Patientenbeförderung mit Taxen und Mietwagen.

Für die Patientenbeförderung in Taxen gilt in der Regel der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Anders sieht es aus, wenn die Leistung von einem Mietwagenunternehmen erbracht wird. Hier hat der Bundesfinanzhof prinzipiell bestätigt, dass normalerweise der volle Steuersatz anzuwenden ist. Die Steuerermäßigung ist jedoch dann anwendbar, wenn die Patiententransporte auf Sondervereinbarungen mit Krankenkassen beruhen, die ebenfalls für Taxiunternehmer gelten. Daneben hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es für die Steuerermäßigung unschädlich ist, wenn der Unternehmer die Personenbeförderungsleistung nicht selbst durchführt, sondern durch einen Subunternehmer durchführen lässt, der eine entsprechende Genehmigung zur Personenbeförderung hat. Die Finanzverwaltung hat die Urteile jetzt akzeptiert und entsprechende Regelungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!