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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den Mindestlohn anrechenbar

Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung und anteiliger monatlicher Auszahlung sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil der normalen Entlohnung und damit auf den Mindestlohn anrechenbar.

Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Frage zum Mindestlohn zumindest teilweise beantwortet, die bisher für Unsicherheit gesorgt hat. Nach dem Urteil sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld zumindest dann auf den Mindestlohn anrechenbar, wenn sie als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit geleistet werden, sodass diese Entgeltzahlungen dem Arbeitnehmer endgültig zustehen. Dazu muss es eine entsprechende vertragliche Regelung geben. In diesem Fall haben diese Jahressonderzahlungen Erfüllungswirkung in Hinsicht auf den Mindestlohn.

Der Streitfall hatte allerdings noch die Besonderheit, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld jeweils monatlich in zwölf Monatsraten ausgezahlt wurde. Wird die Sonderzahlung dagegen jährlich geleistet, bleibt das Problem, dass Zahlung in der Regel außerhalb der Frist von maximal einem Monat nach Arbeitsleistung liegt, innerhalb der der Arbeitgeber den Mindestlohn ausgezahlt haben muss. Darüber hat das Gericht aber nicht entschieden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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