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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Erhaltungsaufwendungen beim Nießbrauch einer Wohnung

Wird der Abzug größerer Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilt, verfällt der verbleibende steuerliche Abzug, wenn der Nießbrauch während des Verteilungszeitraums beendet wird.

Zur Abmilderung des Progressionseffekts dürfen die Kosten für größere Erhaltungsaufwendungen an Wohngebäuden auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Vermieter Eigentümer oder nur Nießbraucher der Immobilie ist. Bei einem Nießbrauch können aber Teile des Werbungskostenabzugs verloren gehen. Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden, dass der verbleibende Teil der Aufwendungen nicht vom Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet wird. Das Gericht sieht hier keine planwidrige Regelungslücke, denn der Gesetzgeber habe durchaus eine Regelung für die Übertragung der Immobilie vorgesehen. Die gilt aber nur bei einem Verkauf, nicht bei einer Aufhebung des Nießbrauchs. Außerdem sei die Option zur Verteilung freiwillig gewählt worden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!